Werden Sie gestalkt?

Wir bieten Ihnen Information undpsychologische Beratung zum Thema Stalking – vereinbaren Sie einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch.

Unter Stalking versteht man das wiederholte, widerrechtliche Verfolgen oder Nachstellen einer Person durch eine Person. Aber auch ständiges Belästigen oder Bedrohen, sowie körperliche und/oder psychische Gewalt können unter den Begriff des Stalkings fallen. Stalking ist eine Straftat nach §238 StGB!

» 02131 – 27 13 78 anrufen
» E-Mail an mail@fbst-ne.de schreiben
» Offene Beratung

Oftmals sind wir in Beratungen. Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter oder senden Sie uns eine Mail; wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Bei akuter Bedrohung wählen Sie » 110!

Wir sind die Fachstelle im Rhein-Kreis Neuss für von Gewalt, hierzu zählt auch das Stalking, betroffene Mädchen und Frauen.

Unsere Hauptaufgabe ist die Beratung und Information der Betroffenen auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Gemeinsam können wir Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der individuellen Notsituation erarbeiten und umsetzen.

Ständig von einer Person kontaktiert zu werden, von dem man es nicht möchte oder ständig in Sorge zu sein, dass diese Person einen verfolgt, löst unglaublich viel Druck und Stress aus, was auch zu gesundheitlichen Erkrankungen führen kann.

Bei uns bekommen Sie den Raum Ihre Ängste und Sorgen äußern zu können und ernst genommen zu werden. Wir begleiten Sie dabei einen Weg zu finden mit diesen Ängsten und Sorgen umzugehen, um sich in Ihrem Alltag auch wieder die unbeschwerten Räume zurückerobern können.

So beraten wir

Ziel unserer psychologisch/therapeutischen Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Wir bieten Einzelgespräche an oder arbeiten in therapeutischen Gruppen. Wir arbeiten mit tiefenpsychologisch fundierten therapeutischen Methoden, Erkenntnissen der Psychotraumatologie sowie mit Gesprächs- und systemischer Familientherapie.

Unsere Beraterinnen haben entsprechende Aus- und Weiterbildungen. Sie können telefonisch oder digital mit uns Kontakt aufnehmen, da wir sowohl telefonisch, als auch per Mail beraten. Auch ein persönliches Gespräch ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Unsere Räume sind groß genug und für die notwendigen Schutzmaßnahmen ist Sorge getragen!

Vereinbaren Sie jetzt direkt einen Termin für ein vertrauliches Beratungs­gespräch

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Fachinformationen

§ 238 StGB Nachstellung

Nach §238 StGB ist Stalking eine Straftat

App: No-Stalk

Die App No-Stalk wurde vom weissen Ring entwickelt. Mit Hilfe der App können Opfer von Stalking die Stalkingvorfälle chronologisch zu dokumentieren. Dies ist für die Strafverfolgung sehr wichtig. Zudem befinden sich auf der Webseite weitere Informationen zum Thema Stalking.