Sie sind vergewaltigt oder sexuell genötigt worden?
Nach einem sexuellen Übergriff oder einer Vergewaltigung haben viele Frauen Angst, davon zu erzählen. Sie fühlen sich schmutzig, schuldig, schämen sich und sie fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird. Sie sind in einem psychischen Ausnahmezustand.
Bleiben Sie nicht alleine.
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Sie können telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Neben dem persönlichen Gespräch nach Terminabsprache, bieten wir auch telefonische oder Beratung per Mail an. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir daran, das Geschehene langfristig zu verarbeiten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch.
Oftmals sind wir in Beratungen. Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter oder senden Sie uns eine Mail; wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Lassen Sie sich medizinisch untersuchen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen, nutzen Sie das Angebot der
„Anonymen/Vertraulichen Spurensicherung“. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter:
Sind Sie von sexualisierter Gewalt betroffen? Kennen Sie jemanden, der von Gewalt betroffen ist? Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter » 110! Sollten Sie Gesprächsbedarf außerhalb unserer Sprechzeiten haben, erreichen Sie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen kostenfrei und rund um die Uhr unter »08000−116 016.
Jedes Verhalten und jedes Gefühl ist richtig.
Jede Frau reagiert anders nach einem Übergriff. Es gibt keine allgemein gültige Reaktion. Alle Symptome sind der Versuch einer Bewältigung, sind die normale Reaktion auf ein unnormales Ereignis.
Erinnerungslücken oder Schwierigkeiten, das Geschehene zeitlich einzuordnen sind oft eine Folge, auch dies ist eine normale Reaktion. In den meisten Fällen sind die Täter den Frauen bekannt. Immer dann, wenn ein Täter sich über ein Nein – ob verbal geäußert oder durch Körpersprache signalisiert – hinweg setzt, begeht er eine Vergewaltigung.
Er allein trägt dafür die Verantwortung.
Dabei ist die Beziehung zwischen Opfer und dem Täter nicht von Bedeutung. Auch der Beziehungspartner oder Ehemann vergewaltigt, wenn er ein Nein nicht akzeptiert. Auch in Situationen, in denen eine körperliche Annäherung bereits begonnen hat, ist ein Nein zu akzeptieren.
Nur ein Ja ist ein Ja!
Dies gilt auch für Ehe oder Partnerschaft – seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe ein Straftatbestand und kann zur Anzeige gebracht!
Wir sind eine Fachstelle für Opfer sexualisierter Gewalt. Wir bieten stabilisierende Gespräche mit Methoden der Psychotraumatologie, therapeutische Unterstützung beim Umgang mit der belasteten Lebenssituation und arbeiten im präventiven Bereich mit Informationen und Aufklärung zu Sexismus und sexualisierter Gewalt.
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Fachinformation zu Vergewaltigung
Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Das beinhaltet das Recht, jederzeit und in jeder Situation zu einem sexuellen Kontakt Nein sagen zu können.

Eine Vergewaltigung ist eine extreme Form von sexueller Gewalt, bei der Sexualität als Mittel zur Machtdemonstration, Demütigung und Unterwerfung eines Menschen eingesetzt wird. Als Vergewaltigung gilt jede Form des Eindringens in den Körper einer Person gegen deren erkennbaren Willen. Rechtlich gilt eine Vergewaltigung als besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung. Beides sind Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Eine Vergewaltigung bedeutet für jede Frau und für jedes Mädchen eine massive Verletzung.
Eine Vergewaltigung ist immer ein Angriff auf die gesamte Persönlichkeit und wird als existenzielle Bedrohung empfunden, die meistens mit akuter Todesangst einhergeht.
Sexuelle Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem und leider immer noch tabuisiert. Für betroffene Frauen und Mädchen sind diese Tabus sehr belastend. Ihnen wird dadurch indirekt eine Mitverantwortung zugeschoben oder angedeutet, sie hätten die sexualisierte Gewalt verhindern können.
Jede dritte Frau weltweit erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche und sexualisierte Gewalt. (Studie der WHO, 2020) Jährlich wurden in Deutschland über 9.000 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Übergriffe erfasst.
Das sind 24 AM TAG. 95 Prozent der Opfer waren Frauen – das sind keine Einzelfälle und nur die Spitze des Eisbergs. (Statistische Erhebung des Bundeskriminalamtes, 2021)
Folgen sexualisierter Gewalt
Sexualisierte Gewalt hat für die Betroffenen oft traumatische Folgen. Ihr Vertrauen in die Mitmenschen und ihr Glaube an die eigene Sicherheit wird erschüttert. Sexualisierte Gewalt bedeutet für Betroffene: Ihr Nein wird nicht gehört. Ihre Schutzgrenzen werden verletzt und zerstört. Ihr intimer Bereich wird entblößt. Gleichzeitig werden sie in ihrer natürlichen Scham nicht geachtet. Intimes wird der Öffentlichkeit preisgegeben. Dies erklärt die oft massiven Schamgefühle der Gewaltopfer.
Trotz dieses Wissens um die eigene Ohnmacht und Hilflosigkeit in der Gewaltsituation, entwickeln Betroffene Schuldgefühle. Rational sind Schuldgefühle nicht zu erklären, denn der Verstand weiß, dass die Täter*innen den Opfern Gewalt zugefügt haben und schuldig sind. Gerade die Unfassbarkeit dessen, was geschehen ist, ist für Opfer von Gewalt oft nicht auszuhalten. Irgendwie versuchen sie ein Stück Selbstverantwortung zu schaffen: „Ich hätte doch …“, „Ich sollte doch …“, „Ich könnte doch …“, „Wäre ich doch …“. Daraus resultieren die Schuldgefühle. Gefühle von Scham und Schuld lassen Menschen verstummen. Um dieses Schweigen zu durchbrechen, um über das Geschehene zu sprechen, um Scham- und Schuldgefühle zu lindern bedarf es des Schutzes und der Geborgenheit. Opfer traumatisierender Gewalt benötigen Unterstützung durch andere, um die Schutzgrenzen ihres intimen Raums allmählich wieder aufbauen und lernen zu können sich gegen Beschämung zu wehren.
Vergewaltigung in der Ehe und Partnerschaft
Vergewaltigung in der Partnerschaft ist in Deutschland erst seit 1997 strafbar§ 177 StGB:. Sexualstraftaten finden in den meisten Fällen im sozialen Nahraum statt. Bei einem Großteil der Täter handelt es um den Ehemann, Lebensgefährten oder Freund des Opfers.
Der überwiegende Teil der Sexualstraftaten zwischen Intimpartnern kommt auch heute nicht zur Anzeige. Dunkelfeldstudien belegen dies. Gewalt gegen Frauen im häuslichen Umfeld ist kein privates, sondern ein gesellschaftliches Problem (Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Istanbul 2011). Immer noch wird Vergewaltigung in der Ehe gesellschaftlich nicht allgemein als Verbrechen betrachtet. Immer noch wird fälschlicherweise behauptet, Vergewaltigung in der Ehe könne es gar nicht geben, da eine ständige sexuelle Bereitschaft Bestandteil der Ehe sei.
Die strafrechtliche Lage ist europaweit ähnlich. Vergewaltigung in der Ehe wurde im Laufe der letzten zehn Jahre in fast allen europäischen Ländern strafrechtlich sanktioniert.
Fakten gegen Mythen
In etwa 90 % der Fälle kennen die Frauen und Mädchen den Täter. In zwei Dritteln der Fälle kommt er aus dem sozialen Umfeld der Opfer und ist z. B. der eigene Partner, der ehemalige Partner, ein Kollege oder Nachbar. Deutlich seltener sind völlig Fremde die Täter
70 % aller Fälle sexueller Gewalt werden an privaten Orten, wie der eigenen Wohnung oder der Wohnung des Täters begangen. Vergewaltigungen an öffentlichen Orten wie Straßen, Parks oder Parkplätzen durch Fremdtäter sind selten.
Jede Frau und jedes Mädchen kann Opfer einer Vergewaltigung werden, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Aussehen, ihrer ethnischer Herkunft und Kultur, ihrem sozialen und ökonomischen Status, ihrer sexuellen Orientierung, Weltanschauung und Religion sowie unabhängig von körperlichen oder intellektuellen Beeinträchtigungen. Fachleute gehen z. B. davon aus, dass Frauen mit Behinderung noch häufiger Opfer sexueller Gewalt werden als Frauen ohne Behinderung.
Sexuelle Gewalt findet häufig ohne drastische körperliche Gewalt statt. Die betroffenen Frauen und Mädchen werden ebenso durch das Androhen körperlicher Gewalt und durch andere Drohungen zu sexuellen Handlungen genötigt. Ebenso werden sogenannte schutzlose Lagen ausgenutzt wie z. B. Schlaf oder Betrunkenheit. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen Mädchen und Frauen bewusst Drogen verabreicht werden, sogenannte ” K.-o.-Tropfen“, um sie willenlos oder wehrlos zu machen.
Auch für dieses Vorurteil gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis. Studien zeigten vielmehr, dass die psychischen Folgen für Frauen, die von Beziehungspartnern und Ehemännern vergewaltigt werden, denen anderer Frauen entsprechen und dass der damit verbundene Vertrauensverlust für viele Opfer eine zusätzliche Belastung darstellt.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung häufig sind, zeigt eine neuere Studie1 , dass sie tatsächlich selten sind: Nur 3 % der Vergewaltigungsbeschuldigungen in Deutschland werden als Falschbeschuldigung identifiziert.
Sind Sie von sexualisierter Gewalt betroffen? Kennen Sie jemanden, der von Gewalt betroffen ist?
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