Sie wurden sexuell belästigt oder haben einen Übergriff erlebt?

Begrapschen, Beleidigungen, dumme Sprüche … sind kein Kavaliersdelikt.

Bleiben Sie nicht alleine!

Wir bieten Ihnen Information und psychologische Beratung – vereinbaren Sie einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch:
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Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter » 110!

Sollten Sie akuten Gesprächsbedarf außerhalb unserer Sprechzeiten haben, erreichen Sie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen kostenfrei und rund um die Uhr unter » 116 016

Sexualisierte Gewalt hat für die Betroffenen oft traumatische Folgen.

Ihr Vertrauen in die Mitmenschen und ihr Glaube an die eigene Sicherheit wird erschüttert. Sexualisierte Gewalt bedeutet für Betroffene: Ihr Nein wird nicht gehört. Ihre Schutzgrenzen werden verletzt und zerstört. Ihr intimer Bereich wird entblößt. Gleichzeitig werden sie in ihrer natürlichen Scham nicht geachtet. Intimes wird der Öffentlichkeit preisgegeben. Dies erklärt die oft die massiven Schamgefühle der Gewaltopfer.

Trotz dieses Wissens um die eigene Ohnmacht und Hilflosigkeit in der Gewaltsituation, entwickeln Betroffene Schuldgefühle. Rational sind Schuldgefühle nicht zu erklären, denn der Verstand weiß, dass die Täter*innen den Opfern Gewalt zugefügt haben und schuldig sind. Gerade die Unfassbarkeit dessen, was geschehen ist, ist für Opfer von Gewalt oft nicht auszuhalten. Irgendwie versuchen sie ein Stück Selbstverantwortung zu schaffen: „Ich hätte doch …“, „Ich sollte doch …“, „Ich könnte doch …“, „Wäre ich doch …“.

Daraus resultieren die Schuldgefühle.

Gefühle von Scham und Schuld lassen Menschen verstummen. Um dieses Schweigen zu durchbrechen, um über das Geschehene zu sprechen, um Scham- und Schuldgefühle zu lindern, bedarf es des Schutzes und der Geborgenheit. Opfer traumatisierender Gewalt benötigen Unterstützung durch Andere, um die Schutzgrenzen ihres intimen Raums allmählich wieder aufbauen und lernen zu können sich gegen Beschämung zu wehren.

Sexualisierte Gewalt hat viele verschiedene Facetten Die Formen sexualisierter Gewalt reichen von Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu körperlichen Übergriffen und Vergewaltigungen. Sie können im privaten Raum genauso stattfinden wie in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz. Sie können in jedem Lebensalter passieren.

Sie können sich an uns wenden, wenn Sie

  • vergewaltigt wurden und sexualisierte Gewalt erlebt haben
  • als Kind sexualisierte Gewalt erlebt haben oder als Vertrauensperson davon erfahren haben
  • sexuell belästigt oder genötigt wurden
  • sexuelle Belästigung z.B. am Arbeitsplatz erleben
  • vor der Entscheidung stehen, den Täter anzuzeigen oder nicht
  • sich einfach informieren möchten

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Oftmals sind wir in Beratungen. Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter oder senden Sie uns eine Mail; wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Mit der integrierten Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt finden Sie in der Frauenberatungsstelle Raum und Zeit für sich und ausgebildete Mitarbeiterinnen, die Ihnen zur Seite stehen.

Wir sind eine Fachstelle für Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Wir bieten stabilisierende Gespräche mit Methoden der Psychotraumatologie, therapeutische Unterstützung beim Umgang mit der belasteten Lebenssituation und arbeiten im präventiven Bereich mit Informationen und Aufklärung zu Sexismus und sexualisierter Gewalt.

So beraten wir

Ziel unserer psychologischen Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Wir bieten Einzelgespräche an oder arbeiten in therapeutischen Gruppen. Wir arbeiten mit tiefenpsychologisch fundierten therapeutischen Methoden, Erkenntnissen der Psychotraumatologie sowie mit Gesprächs- und systemischer Familientherapie. Unsere Beraterinnen haben entsprechende Aus- und Weiterbildungen.

Sie können telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Neben dem persönlichen Gespräch nach Terminabsprache, bieten wir auch telefonische oder Beratung per Mail an. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir daran, das Geschehene langfristig zu verarbeiten.

Anonyme Spurensicherung im Rhein- Kreis Neuss

Wenn Sie sexualisierte Gewalt erlebt haben, vergewaltigt worden sind, besteht neben einer sofortigen Strafanzeige auch die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung. Die gynäkologische Ambulanz des Lukaskrankenhauses in Neuss oder die Ambulanz der Rechtsmedizin am Uniklinikum in Düsseldorf bieten dies an.

Nähere Informationen finden Sie unter dem Link:

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Fachinformationen zum Thema sexualisierte Gewalt

NEIN heißt NEIN – only YES means YES

Ein sexueller Übergriff ist strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Damit ist klar, ALLE nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen stehen unter Strafe. Nach § 177 STGB umfasst der Straftatbestand der sexuellen Belästigung auch Übergriffe, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren (das so genannte Grapschen). Die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderungen ist abgeschafft.

Durch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ ist eine erhebliche Verbesserung zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gegeben. Am 10.11.2016 ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Der Deutsche Bundestag hat es im Juli 2016 in einer historischen Abstimmung einstimmig beschlossen.

Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz kann es zu sexueller Grenzverletzung und sexuellen Übergriffen kommen.

Sie haben ein Recht auf einen Arbeitsplatz frei von Diskriminierung und Übergriffen!

Sexuelle Belästigung ist ein unerwünschtes Verhalten, das die Würde verletzt (§ 3 Abs 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Sexuelle Belästigung umfasst jegliche Form der Verletzung persönlicher Grenzen, egal ob verbal, non-verbal oder physisch. Es ist ein unerwünschtes und einseitiges Verhalten, kommt für Betroffene oft überraschend und hat das Ziel die Betroffenen aufgrund ihres Geschlechtes zu erniedrigen und abzuwerten.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfasst nicht allein strafrechtlich relevante Tatbestände, sondern die Deutungshoheit, wann etwas als grenzverletzend oder sexuell belästigend empfunden wird liegt bei der/dem Betroffenen.

Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben individuelle, innerbetriebliche und rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Unternehmen, Institutionen, Verwaltungen etc. sind laut Gesetz verpflichtet, entsprechende Handlungswege einzurichten, Gewaltschutzkonzepte zu erarbeiten und allen Arbeitnehmer*innen kenntlich zu machen und dadurch ein Arbeitsklima des gegenseitigen Respektes zu schaffen.

Vergewaltigung

Sexuelle Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem und leider immer noch tabuisiert. Für betroffene Frauen und Mädchen sind diese Tabus sehr belastend. Ihnen wird dadurch indirekt eine Mitverantwortung zugeschoben oder angedeutet, sie hätten die sexualisierte Gewalt verhindern können.

Jede dritte Frau weltweit erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche und sexualisierte Gewalt. (Studie der WHO, 2020) Jährlich wurden in Deutschland über 9.000 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Übergriffe erfasst. Das sind 24 AM TAG. 95 Prozent der Opfer waren Frauen – das sind keine Einzelfälle und nur die Spitze des Eisbergs. (Statistische Erhebung des Bundeskriminalamtes, 2021)

Vergewaltigung in der Ehe und in der Partnerschaft

Vergewaltigung in der Partnerschaft ist in Deutschland erst seit 1997 strafbar.
§ 177 StGB: Sexualstraftaten finden in den meisten Fällen im sozialen Nahraum statt. Bei einem Großteil der Täter handelt es um den Ehemann, Lebensgefährten oder Freund des Opfers.

Der überwiegende Teil der Sexualstraftaten zwischen Intimpartner*innen kommt auch heute nicht zur Anzeige. Dunkelfeldstudien belegen dies. Gewalt gegen Frauen im häuslichen Umfeld ist kein privates, sondern ein gesellschaftliches Problem (Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Istanbul 2011). Immer noch wird Vergewaltigung in der Ehe gesellschaftlich nicht allgemein als Verbrechen betrachtet. Immer noch wird fälschlicherweise behauptet, Vergewaltigung in der Ehe könne es gar nicht geben, da eine ständige sexuelle Bereitschaft Bestandteil der Ehe sei.

Die strafrechtliche Lage ist europaweit ähnlich. Vergewaltigung in der Ehe wurde im Laufe der letzten zehn Jahre in fast allen europäischen Ländern strafrechtlich sanktioniert.

Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

Rund 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen erfahren sexualisierte Gewalt. Das reicht von unangemessenen Berührungen über sexuell motivierte Annäherungsversuche in sozialen Medien bis hin zu schweren Fällen von Missbrauch. Sexualisierte Gewalt kann überall geschehen, wo Kinder und Jugendliche leben, spielen, lernen und betreut werden.

Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend hinterlässt tiefe Spuren. Manchmal ist das Geschehene verdrängt und kommt erst im späteren Leben nach und nach zum Vorschein. Manchmal ist es immer da und beeinflusst das Leben Tag für Tag. Sexualisierte Gewalt bedeutet für Betroffene: Ihr Nein wird nicht gehört. Ihre Schutzgrenzen werden verletzt und zerstört. Gefühle von Scham und Schuld lassen Menschen verstummen.

Folgen sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt hat für die Betroffenen oft traumatische Folgen. Ihr Vertrauen in die Mitmenschen und ihr Glaube an die eigene Sicherheit wird erschüttert. Sexualisierte Gewalt bedeutet für Betroffene: Ihr „Nein“ wird nicht gehört. Ihre Schutzgrenzen werden verletzt und zerstört. Ihr intimer Bereich wird entblößt. Gleichzeitig werden sie in ihrer natürlichen Scham nicht geachtet. Intimes wird der Öffentlichkeit preisgegeben. Dies erklärt die oft massiven Schamgefühle der Gewaltopfer.

Trotz dieses Wissens um die eigene Ohnmacht und Hilflosigkeit in der Gewaltsituation, entwickeln Betroffene Schuldgefühle. Rational sind Schuldgefühle nicht zu erklären, denn der Verstand weiß, dass die Täter*innen den Opfern Gewalt zugefügt haben und schuldig sind. Gerade die Unfassbarkeit dessen, was geschehen ist, ist für Opfer von Gewalt oft nicht auszuhalten. Irgendwie versuchen sie ein Stück Selbstverantwortung zu schaffen: „Ich hätte doch …“, „Ich sollte doch …“, „Ich könnte doch …“, „Wäre ich doch …“.

Daraus resultieren die Schuldgefühle. Gefühle von Scham und Schuld lassen Menschen verstummen. Um dieses Schweigen zu durchbrechen, um über das Geschehene zu sprechen, um Scham- und Schuldgefühle zu lindern bedarf es des Schutzes und der Geborgenheit. Opfer traumatisierender Gewalt benötigen Unterstützung durch andere, um die Schutzgrenzen ihres intimen Raums allmählich wieder aufbauen und lernen zu können sich gegen Beschämung zu wehren.

Sind Sie von sexualisierter Gewalt betroffen?
Kennen Sie jemanden, der von Gewalt betroffen ist?
Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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