Wir sind die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt im Rhein-Kreis Neuss
Wir sind eine Fachstelle für Opfer von häuslicher Gewalt. Unsere Hauptaufgabe ist die Beratung und Information der Betroffenen auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Gemeinsam können wir Maßnahmen zur Bewältigung der individuellen Notsituation erarbeiten.
Erleben Sie häusliche Gewalt oder haben Sie häusliche Gewalt erlebt?
Wir bieten Ihnen Information und therapeutische Beratung zum Thema häuslicher Gewalt – vereinbaren Sie jetzt direkt einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch!
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Die Bedrohung, Misshandlung, Isolation, Nötigung, Einschüchterung, Stalking, sexuelle Gewalt oder Erniedrigung von Frauen und ihren Kindern sind kein Schicksal, sondern ist ein Verstoß gegen unser Grundgesetz und damit eine ernste Verletzung der Grundrechte.
So beraten wir
Ziel unserer psychologisch/therapeutischen Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Wir bieten Einzelgespräche an oder arbeiten in therapeutischen Gruppen. Wir arbeiten mit tiefenpsychologisch fundierten therapeutischen Methoden, Erkenntnissen der Psychotraumatologie sowie mit Gesprächs- und systemischer Familientherapie. Unsere Beraterinnen haben entsprechende Aus- und Weiterbildungen.
Sie können telefonisch oder digital mit uns Kontakt aufnehmen, da wir sowohl telefonisch, als auch per Mail beraten. Auch ein persönliches Gespräch ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir daran, das Geschehene langfristig zu verarbeiten.
Opfer von Gewalt brauchen Schutz: Das Gewaltschutzgesetz
Seit dem 1.1.2002 ist das sogenannte Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Denn Menschen können nicht frei und selbstbestimmt leben, wenn sie Gewalttätigkeit fürchten müssen oder ihr Leben von Gewalterfahrungen geprägt ist. Das Gewaltschutzgesetz stärkt die Rechte und Schutzmöglichkeiten der Opfer von Gewalt und zieht den Täter zur Verantwortung.
Wir bieten Hilfe und Beratung bei häuslicher Gewalt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch:
Oftmals sind wir in Beratungsgesprächen. Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Wie wir Sie unterstützen…
Die Interventionsstelle informiert und unterstützt Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Dies kann sowohl körperliche, als auch psychische Gewalt gewesen sein. Grundlage für das weitere Geschehen ist unter anderem der § 34a des Polizeigesetzes NRW.
Wurde eine Datenfreigabe gegeben, übermittelt die Polizei nach einem polizeilichen Einsatz oder einer Anzeige Ihre persönlichen Daten der oder des Geschädigten und wir versuchen schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt zu treten. In einem ersten Telefonat bieten wir Beratung zur Erhöhung Ihres Schutzes und Ihrer Sicherheit an.
Natürlich können Sie sich auch direkt an uns wenden, also ohne vorangegangenen Polizeieinsatz. Dazu rufen Sie einfach an oder senden uns eine Mail.
Wir informieren über mögliche zivilrechtliche Schutzmaßnahmen und vermitteln Ihnen weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Nach einer ersten Gefährdungsanalyse können wir auch, gemeinsam mit Ihnen, einen persönlichen Sicherheitsplan erstellen.
Sollten Kinder mit betroffen sein, bieten wir auch ein erstes Kindergespräch an und zeigen weitere Hilfestellungen auf oder vermitteln Sie an relevante Netzwerkpartner*innen weiter.
Wir bieten Hilfe und Beratung bei häuslicher Gewalt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch:
Oftmals sind wir in Beratungsgesprächen. Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Die Ziele der Interventionsstellenarbeit sind…
- Krisenintervention
- Erste Entlastung und regelmäßige Gesprächstermine
- Stabilisierung nach Gewalterleben
- Unterstützung im Entwicklungs- und Entscheidungsprozess
- Aufarbeitung der erlebten Gewalt
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
Unser Ziel ist es, die Gewaltkrise zu unterbrechen. Viele Frauen erleben Gewalt. Jede Frau kann Gewalt erleben. Es soll keine Gewalt an Frauen geben. Mit der Interventionsstelle soll der Abbau von häuslicher Gewalt in Neuss unterstützt und begleitet werden.
Eine gute Zusammenarbeit mit dem Opferschutz der Polizei vor Ort ist Voraussetzung und auch mit allen anderen Beteiligten gilt es gut vernetzt zu sein. Durch die proaktive Kontaktaufnahme seitens der Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle wird der Ausstieg aus der Gewaltspirale zu einem frühen Zeitpunkt ermöglicht und die rechtlichen Möglichkeiten können schneller in Gang gesetzt werden.
Wir nehmen regelmäßig an den verbandsübergreifenden Vernetzungstreffen der Einrichtungen, die proaktiv nach § 34a PolG NRW arbeiten, am fachlichen Austausch teil. Die Interventionsstelle wird gefördert aus Mitteln des Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wir bieten Hilfe und Beratung bei häuslicher Gewalt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch:
Oftmals sind wir in Beratungsgesprächen. Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Über die rechtlichen Möglichkeiten…
Das Gewaltschutzgesetz ist seit dem 01.01.2002 in Kraft. Dieses Gesetz stärkt die Rechte und Schutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt und zieht die Täter und Täterinnen zur Verantwortung. Sie können zunächst für zehn Tage der Wohnung verwiesen werden.
Die Geschädigten können in dieser Zeit Maßnahmen zu ihrem Schutz bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichtes beantragen. Das Gericht kann den Täter oder die Täterin für eine längere Zeit aus der gemeinsamen Wohnung weisen oder ihm oder ihr gegenüber ein weiteres Kontakt- und Näherungsverbot aussprechen.
Beispielsweise kann das Überlassen einer gemeinsam genutzten Wohnung angeordnet werden, unabhängig davon, wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag unterschrieben hat.
Nähere Informationen zum Gewaltschutzgesetz finden sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums in deutscher, englischer, arabischer, türkischer und persischer Sprache:
Die Polizei hat die Möglichkeit nach § 34 des Polizeigesetzes NRW dem Täter oder der Täterin für 10 Tage einen Platzverweis zu erteilen. In dieser Zeit darf der Täter oder die Täterin das Haus oder die Wohnung nicht betreten, die Polizeibeamten*innen lassen sich den Wohnungsschlüssel aushändigen.
Das Opfer kann innerhalb der zehn Tage zur Verlängerung des Schutzes einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen und ein weiteres Kontakt- und Näherungsverbot erwirken.
Die Beratungshilfe ist die Wahrnehmung von Unterstützung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, beispielsweise die Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Prozesskostenhilfe (Einkommens- und Vermögensverhältnisse). Den Berechtigungsschein erhält man beim zuständigen Amtsgericht, d.h. das Amtsgericht, welches für den Wohnsitz des Antragstellers verantwortlich ist. Wenn ein Beratungsschein ausgestellt wurde, kann das Opfer eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt seiner Wahl aufsuchen.
Für die Beantragung eines Beratungshilfescheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelle Nachweise über Einkommen/Einkünfte jeglicher Art (die letzten drei Gehaltsbescheinigungen, Wohngeld, ALG I, ALG II, Rentenzahlung, Unterhaltszahlungen)
- aktuelle Nachweise über regelmäßige monatliche Belastungen (Strom, Versicherungen, Kredite, Unterhalt)
- Mietvertrag
- Aktuelle Kontoauszüge mit Umsätzen der letzten 4 Wochen
- sämtliche Vermögensanlagen (Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungsverträge)
- Nachweise über die aktuelle Angelegenheit hinsichtlich Beantragung der Beratungshilfe (Anschreiben, Mahnungen, Vertragsunterlagen)
- Personalausweis
Gewaltopfer und Mitbetroffene brauchen Unterstützung. Grundlage für die staatliche Unterstützung ist das Opferentschädigungsgesetz. Das Gesetz besitzt eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Unterstützungsleistungen sind beispielsweise Heil- und Krankenbehandlungen oder Beschädigtenrente.
Der WEISSE RING engagiert sich für Kriminalitätsopfer. Diese Institution hilft Ihnen, wenn Sie Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind: Über das Opfer-Telefon » 116 006, die Onlineberatung oder bundesweit persönlich vor Ort.
Wir bieten Hilfe und Beratung bei häuslicher Gewalt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch:
Oftmals sind wir in Beratungsgesprächen. Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Fachinformationen zum Thema häusliche Gewalt
Sollten Sie als pädagogische Fachfrau Hilfe benötigen, an Gruppen oder an Fachvorträgen, Workshops und Präventionsveranstaltungen interessiert sein, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir unterstützen Sie gerne nach Kräften mit Material und Austausch.
Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt beschreibt Wikipedia als „körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt bzw. Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben.“
Unter den Oberbegriff der häuslichen Gewalt fallen deshalb nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen wie Ehen oder Lebensgemeinschaften, sondern auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen.
Häusliche Gewalt wird in den allermeisten Fällen von Männern gegenüber Ihren Partnerinnen ausgeübt. Für viele Frauen und ihre Kinder ist sie alltägliche Realität. Sie erleben häusliche Gewalt in diversen Formen und oft über viele Jahre hinweg, als ein System von Macht und Kontrolle. Betroffen sind Frauen jedes Alters, jeder Nationalität, jeder ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, unterschiedlicher Schichten oder Bildungsgrade.
Formen häuslicher Gewalt – Rad der Gewalt
Je länger eine Frau in einer Misshandlungsbeziehung verharrt, umso gravierender sind die Folgen. Sie erleben Häusliche Gewalt in diversen Formen und oft über viele Jahre hinweg, als ein System von Macht und Kontrolle. Neben den körperlichen Verletzungen haben Gewalterfahrungen Auswirkungen auf die Gesundheit, die Persönlichkeit und das Verhalten der betroffenen Person.
Dazu gehören u.a.:
Schlagen, stoßen, treten, würgen, festhalten, fesseln, verbrühen, verbrennen, Verletzungen zufügen, mit Dingen werfen, Essen entziehen, Alkohol oder Drogen einflößen, Körperliche Gewalt, die tödlich enden kann (Angriffe gegen den Hals, Angriffe mit Waffen und anderen Gegenständen), beabsichtigter Mord aus persönlichen, traditionellen, kulturellen oder religiösen Gründen…
Dazu gehören u.a.:
Vergewaltigung, gegen den Willen zu sexuellen Handlungen nötigen, sexuell beleidigen, sexuell zu belästigen, sexuell anzugreifen, andere als Sexobjekt zu behandeln, intime Bilder zu verbreiten….
Dazu gehören u.a.:
Verbot oder Zwang, arbeiten zu gehen oder zu einer bestimmten Tätigkeit zu zwingen, immer wieder um Geld zu bitten, oder lediglich Taschengeld zuzuteilen, Geld wegzunehmen, keinen Einblick und Zugang zum Familieneinkommen zu geben, alle Ausgaben zu kontrollieren, Schulden im Namen des Anderen zu machen oder sie zu Unterschriften zwingen…
Dazu gehören u.a.:
Schuldgefühle gegenüber den Kindern vermitteln, die Kinder als Vermittler zu benutzen, Besuchsrecht auszunutzen, um sie zu belästigen, der Frau androhen ihr die Kinder wegzunehmen, die Kinder zu manipulieren und sie gegen den oder die Andere einzustellen…
Dazu gehören u.a.:
Zur Schwangerschaft oder Abtreibung zwingen, Empfängnisverhütung verbieten oder erzwingen, ärztliche Versorgung während der Schwangerschaft verbieten…
Dazu gehören u.a.:
Kontrollieren, was man tut, mit wem man spricht, wohin man geht, wen man trifft, soziale Kontakte überwachen, einschränken, erschweren und verbieten, bzw. damit zu drohen, extreme Eifersucht als Rechtfertigung von Verhaltensweisen vorschieben, Kontaktpersonen beschimpfen oder bedrohen, bevormunden (Kleidung, Kindererziehung, Einkauf, Kontakte), einsperren, isolieren…
Dazu gehören u.a.:
z.B. durch verbale Gewalt (anschreien, beleidigen, bloßstellen, beschuldigen, herabwürdigen, ängstigen), klein machen, Selbstvertrauen untergraben, für verrückt erklären, beschimpfen, demütigen, den Verstand anzweifeln, Schuldgefühle einimpfen, drohen (mit Konsequenzen, Verletzungen, Mord), Kinder als Druckmittel einsetzen, Haustiere quälen oder töten, mit Suizid drohen, mit Verlassen drohen, mit anzeigen beim Amt drohen , zu illegalen Handlungen zwingen, Einschüchterung (mit Blicken, Handlungen oder Gesten Angst machen, Gegenstände zerstören, Zerstörung des Eigentums, Zurschaustellung von Waffen), Misshandlungen verharmlosen oder abstreiten, Schuld für die Gewaltanwendung zuweisen…
Dazu gehören u.a.:
Ständig anrufen und überprüfen, Anrufe und Nachrichten auf dem Handy kontrollieren und/oder manipulieren, Handy und Wohnräume digital überwachen (mit Apps, versteckten Mikrofonen, Kameras), über soziale Medien beleidigen…
Dazu gehören u.a.:
Schlagen, stoßen, treten, würgen, festhalten, fesseln, verbrühen, verbrennen, Verletzungen zufügen, mit Dingen werfen, Essen entziehen, Alkohol oder Drogen einflößen, körperliche Gewalt, die tödlich enden kann (Angriffe gegen den Hals, Angriffe mit Waffen und anderen Gegenständen), beabsichtigter Mord aus persönlichen, traditionellen, kulturellen oder religiösen Gründen…
Folgen häuslicher Gewalt
Die Folgen häuslicher Gewalt sind sowohl akut als auch langfristig, und sie sind körperlicher und psychischer Natur. Neben den unmittelbaren physischen Verletzungen sind Opfer häuslicher Gewalt langfristig traumatisiert. Bei Menschen, die durch die erfahrene Gewalt seelisch schwer belastet sind, leiden insbesondere die zwischenmenschlichen Beziehungen. Dies hat psychosoziale Folgen, die sich häufig in sozialem Rückzug, dem Aufrechterhalten einer Fassade nach außen hin sowie in Kontaktabbrüchen gegenüber Verwandten und Freunden äußern. Daneben leidet die Berufstätigkeit. Aufgrund der erhöhten psychischen Belastung kann es sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes kommen.
Eine der fatalsten Konsequenzen häuslicher Gewalt ist die Tatsache, dass sie vererbt werden kann. Kinder aus gewalttätigen Beziehungen sind häufig auch Opfer häuslicher Gewalt.
Jährlich flüchten rund 40 000 Frauen und Kinder in eines der ca. 360 Frauenhäuser oder in Frauenschutzwohnungen bundesweit, deren Finanzierung bis heute nicht gesichert ist, das heißt, dass auch die Gesellschaft, die die Kosten zu tragen hat, mitleidet. Weitere Kosten entstehen durch Polizeieinsätze und Gerichtsverfahren, aber auch Arbeitsausfälle, ärztliche Behandlungen und psychologische Betreuungen. Die Zahlen zeigen, dass häusliche Gewalt keine Privatangelegenheit ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Weitere Folgen von häuslicher Gewalt
(Übernommen von Schweikert 2000: 54 – 60, ergänzt und aktualisiert FBST Neuss 2022)
Dauert die Misshandlung über einen längeren Zeitraum an und fehlt gleichzeitig soziale Unterstützung, verlieren die Betroffenen den Glauben in die eigene Sicherheit und Unverletzlichkeit. Die Folge: Rückzugstendenzen, Veränderungen des Wertesystems, Wahrnehmungsstörungen bis hin zu schweren psychischen Störungen und Erkrankungen wie chronische Suizidgedanken und Selbstschädigendes/Selbstverletzendes Verhalten, Persönlichkeits- und Beziehungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Borderline und dissoziative Identitätsstörungen.
Geringes oder völlig fehlendes Selbstvertrauen, Passivität und Ambivalenz bei Entscheidungen sind schwerwiegende Folgen von häuslicher Gewalt, die sich stark auf das Leben der Frauen auswirken. Gerade diese Folgen werden im öffentlichen Bewusstsein meist mit den Ursachen verwechselt. So wird immer wieder angenommen, dass misshandelte Frauen nichts zur Veränderung ihrer Situation beitragen wollen, oder dass Frauen misshandelt werden, weil sie ambivalent oder passiv sind.
Das Verhalten betroffener Frauen kann auch denselben psychischen Mechanismen folgen, die auch bei Geiselopfern zu finden sind, das heißt: Sie passen sich dem Täter an, um zu überleben (Stockholm-Syndrom). Dadurch wird die Bindung an den Täter so stark, dass häufig dessen Perspektive vom Opfer übernommen wird, wodurch teilweise die für Außenstehende unerklärliche Koalition mit dem Täter entsteht.
Folgende Symptome können verstärkt auftreten wie Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen, erhöhte Ängste und Angstzustände, Schlafstörungen, Misstrauen, Schuld- und Schamgefühle, vermindertes Selbstwertgefühl, Niedergeschlagenheit bis zur Depression, Verzweiflung, ), auch Suchterkrankungen und erhöhte Einnahme von Psychopharmaka, Abhängigkeit von Drogen und Medikamenten, Todeswünsche, Selbstmordgedanken, Selbstverletzung, Essstörungen, Suizid(-versuche)…
Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen fehlen häufiger am Arbeitsplatz (aufgrund von Krankheit), lassen in der Arbeitsleistung nach, sind weniger belastbar und verlieren deshalb nicht selten ihren Arbeitsplatz. Die Auswirkungen körperlicher oder seelischer Verletzungen können so gravierend sein, dass die betroffenen Frauen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr erwerbsfähig sind. Manche Frauen können infolge der Verletzungen nicht mehr lange sitzen oder stehen, oder Ängste wie die vor Menschenansammlungen schränken die Arbeitsmöglichkeiten ein.
Die Kosten für Wirtschaft und Staat sind enorm, und sie steigen, wenn man langfristige Kosten mit berücksichtigt. Die Gewinnverluste durch niedrige Produktivität/Arbeitsausfälle, und die Kosten für ärztliche Behandlung, Betreuung durch soziale Dienste und therapeutische Begleitung sind eine Seite. Langfristig generiert häusliche Gewalt häufig mehrere Generationen von Gewaltbeziehungen, in denen sich die Kosten wieder reproduzieren: Was passiert zum Beispiel, wenn ein Kind auf Grund der zu Hause erlebten Gewalt Lern- und Persönlichkeitsstörungen entwickelt, die Schule schlecht oder gar nicht abschließt und in Folge dessen arbeitslos bleibt?
Es sind meist die Frauen, die die sozialen und monetären Konsequenzen häuslicher Gewalt tragen. Sie leiden nicht nur unter sozialer Isolation, sondern müssen ihre Wohnung und die gewohnte Umgebung verlassen, wenn sie in ein Frauenhaus fliehen. Sie verzichten auf gemeinsames oder sogar ihr eigenes Eigentum, um in Ruhe gelassen zu werden. Täter zerstören Gegenstände, die der Partnerin gehören, und ersetzen sie nicht. Viele Frauen verzichten aus Angst vor weiteren Angriffen auf Unterhalts-, Vermögensausgleichs- oder Schadensersatzzahlungen.
In der Regel besteht kein tragfähiges soziales Netz zur Unterstützung der Frau; ihre Kontakte werden unterbunden oder unterliegen der Kontrolle durch den Täter. Weil Freund*innen, die sich mit ihr solidarisieren, selbst Opfer von Attacken des Aggressors werden, sind viele freundschaftliche Beziehungen nicht von Dauer. Manchmal hat das „Öffentlichmachen“ der Misshandlungen negative soziale Konsequenzen für die Frau. Auch eigene Freund*innen und Verwandte schneiden sie.
Sie sind immer das schwächste Glied in der Familie und Opfer häuslicher Gewalt, selbst, wenn sie „nur“ Zeugen der Misshandlungen werden. Die meisten Studien belegen aber, dass sich häusliche Gewalt in Familien sehr selten nur auf die Partnerin beschränkt.
Kinder werden durch häusliche Gewalt schwersttraumatisiert, darüber hinaus erlernen sie destruktive und negative Verhaltens- und Geschlechterrollenmuster. Oft fühlen sie sich mit verantwortlich, schuldig, hilflos, allein gelassen, ausgeliefert, in vielen Fällen versuchen sie einzugreifen und werden dabei selbst verletzt.
Je nach Alter zeigen Kinder verschiedene unspezifische Symptome. Sie können sehr unterschiedlich auf die Traumatisierung reagieren. Einige der verbreiteten Folgen sind: Angstzustände und Depressionen, Schlafstörungen, Flashbacks und Albträume, psychosomatische Beschwerden, Schwierigkeiten in der Schule, Stimmungsschwankungen, Aggressivität, niedriges Selbstwertgefühl, Alkohol- und Drogenkonsum, Selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen etc.
Links
Kartenansicht freier Frauenhausplätze in NRW
Justizportal Nordrhein-Westfalen – Informationen Beratungshilfeantrag
Kinder
Kriminalitätsopfer
Runder Tisch Häusliche Gewalt/Opferschutz Rhein-Kreis Neuss
Täterarbeit
Haben Sie oder Ihre Einrichtung Interesse an unseren Präventionsangeboten zum Thema Häusliche Gewalt?
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Oftmals sind wir in Beratungsgesprächen. Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.