Erleben Sie häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Die Bedrohung, Misshandlung, Isolation, Nötigung, Einschüchterung, Stalking, sexuelle Gewalt oder Erniedrigung von Frauen und ihren Kindern sind kein Schicksal, sondern ist ein Verstoß gegen unser Grundgesetz und damit eine ernste Verletzung der Grundrechte.

Wir bieten Ihnen Information und psychologische Beratung zum Thema häuslicher Gewalt. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zu einem persönlichen oder telefonischen Gespräch oder nutzen sie die Möglichkeit der Beratung per Mail. Oftmals sind wir in Beratungen, gerne können Sie dann Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder schreiben Sie uns eine Mail.

Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter » 110!
Das Bundes­hilfe­telefon gegen Gewalt an Frauen erreichen Sie unter » 116 016.

Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch!

Von Gewalt betroffene Frauen können sich direkt, ohne vorherigen Polizeieinsatz an die Frauenberatungsstelle FhF e.V. im  Rhein-Kreis Neuss wenden. Wir informieren über mögliche Schritte – Sie entscheiden über den Ihren Weg.

So beraten wir

Ziel unserer psychologischen Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Wir bieten Einzelgespräche an oder arbeiten in therapeutischen Gruppen. Wir arbeiten mit tiefenpsychologisch fundierten therapeutischen Methoden, Erkenntnissen der Psychotraumatologie sowie mit Gesprächs- und systemischer Familientherapie. Unsere Beraterinnen haben entsprechende Aus- und Weiterbildungen.

Sie können telefonisch oder digital mit uns Kontakt aufnehmen, da wir sowohl telefonisch, als auch per Mail beraten. Auch ein persönliches Gespräch ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir daran, das Geschehene langfristig zu verarbeiten.

Opfer von Gewalt brauchen Schutz: Das Gewaltschutzgesetz

Seit dem 01.01.2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Denn Menschen können nicht frei und selbstbestimmt leben, wenn sie Gewalttätigkeit fürchten müssen oder ihr Leben von Gewalterfahrungen geprägt ist. Das Gewaltschutzgesetz stärkt die Rechte und Schutzmöglichkeiten der Opfer von Gewalt und zieht die Täter zur Verantwortung.

Wir bieten Information und Beratung bei häuslicher Gewalt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein vertrauliches Beratungsgespräch:

Sprechen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter oder senden Sie uns eine Mail; wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Häusliche Gewalt – ein wichtiges Thema für die Prävention

Eine Studie des Bundesfamilienministeriums geht davon aus, dass jede vierte Frau, die in Deutschland lebt, selbst schon einmal Opfer von Gewalt geworden ist und dies trifft auch immer deren Kinder, die in der Folge Aggressivität, Ängstlichkeit und nicht selten Schwierigkeiten in der Schule erleben. Häusliche Gewalt ist mitten in der Gesellschaft und deshalb muss immer wieder daran gearbeitet werden, Gewalt in jeglicher Form zu verhindern.

Mittlerweile gibt es erste, Erfolg versprechende Ansätze für konkrete Präventionsarbeit in diesem Bereich. Auch wir als Frauenberatungsstelle des Rhein-Kreises Neuss arbeiten an Präventionsmaßnahmen wie -konzepten zum Thema häusliche Gewalt im Bereich Schule und veranstalten Workshops und Vorträge zum Thema.

Orange Days Neuss 2024

Im Stadtgebiet werden orangefarbene Bänke als Symbole für den Kampf gegen Gewalt an Frauen aufgestellt. Alle vor Ort – ob als Einzelperson, mit Freund*innen, mit Kolleg*innen, im Team oder als Teil eines Vereins – sind eingeladen, sich an diesen Tagen…

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Sicher unterwegs

Der Workshop beschäftigt sich mit Aspekten rund um die Themen sicheres Feiern und unterwegs sein. Es geht um Sensibilisierung für mögliche Risiken und hilfreiche Hinweise zu geben, die dazu beitragen, sicherer unterwegs zu sein.

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Die Loverboy Masche

„Loverboys“ gibt es nicht nur in Film und Fernsehen, sondern auch im wahren Leben. Sie wenden sich an junge, oft eher unerfahrene, Mädchen und spielen ihnen die große Liebe vor.

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Jung, verliebt und (un)glücklich

Laut Statistik erleben Jugendliche und junge Erwachsene schon in ihren ersten Beziehungen Gewalt und Übergriffe. 2/3 aller jungen Menschen erfahren Grenzüberschreitungen durch Partnerinnen oder Partner.

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Haben Sie oder Ihre Einrichtung Interesse an unseren Präventionsangeboten zu häuslicher Gewalt?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Fach­informationen zum Thema häusliche Gewalt

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt wird in den allermeisten Fällen von Männern gegenüber Ihren Partnerinnen ausgeübt. Für viele Frauen und ihre Kinder ist sie alltägliche Realität. Sie erleben häusliche Gewalt in diversen Formen und oft über viele Jahre hinweg, als ein System von Macht und Kontrolle. Betroffen sind Frauen jedes Alters, jeder Nationalität, jeder ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, unterschiedlicher Schichten oder Bildungsgrade.

Formen häuslicher Gewalt – Rad der Gewalt

Je länger eine Frau in einer Misshandlungsbeziehung verharrt, desto gravierender sind die Folgen. Sie erleben häusliche Gewalt in diversen Formen und oft über viele Jahre hinweg, als ein System von Macht und Kontrolle. Neben den körperlichen Verletzungen haben Gewalterfahrungen Auswirkungen auf die Gesundheit, die Persönlichkeit und das Verhalten der betroffenen Person.

Körperliche Gewalt

Dazu gehören u.a.:

Schlagen, stoßen, treten, würgen, festhalten, fesseln, verbrühen, verbrennen, Verletzungen zufügen, mit Dingen werfen, Essen entziehen, Alkohol oder Drogen einflößen, körperliche Gewalt, die tödlich enden kann (Angriffe gegen den Hals, Angriffe mit Waffen und anderen Gegenständen), beabsichtigter Mord aus persönlichen, traditionellen, kulturellen oder religiösen Gründen…

Sexualisierte Gewalt

Dazu gehören u.a.:

Vergewaltigung, gegen den Willen zu sexuellen Handlungen nötigen, sexuell beleidigen, sexuell zu belästigen, sexuell anzugreifen, andere als Sexobjekt zu behandeln, intime Bilder zu verbreiten….

Ökonomische Gewalt

Dazu gehören u.a.:

Verbot oder Zwang, Arbeiten zu gehen oder zu einer bestimmten Tätigkeit zu zwingen, immer wieder um Geld zu bitten, lediglich ein Taschengeld zuzuteilen, Geld/Geldkarten wegzunehmen, keinen Einblick und Zugang zum Familieneinkommen zu geben, alle Ausgaben zu kontrollieren, Schulden im Namen des Anderen zu machen oder zu Unterschriften zu zwingen…

Benutzen von Kindern

Dazu gehören u.a.:

Schuldgefühle gegenüber den Kindern vermitteln, die Kinder als Vermittler zu benutzen, Besuchsrecht auszunutzen, um zu belästigen, androhen die Kinder wegzunehmen, die Kinder zu manipulieren und sie gegen den oder die andere einzustellen…

Benutzen der Schwangerschaft

Dazu gehören u.a.:

Zur Schwangerschaft oder Abtreibung zwingen, Empfängnisverhütung verbieten oder erzwingen, ärztliche Versorgung während der Schwangerschaft verbieten…

Soziale Gewalt

Dazu gehören u.a.:

Kontrollieren, was zu tun ist, mit wem gesprochen wird, wohin gegangen wird, wen man trifft, soziale Kontakte überwachen, einschränken, erschweren und verbieten, bzw. damit zu drohen, extreme Eifersucht als Rechtfertigung von Verhaltensweisen vorschieben, Kontaktpersonen beschimpfen oder bedrohen, bevormunden (Kleidung, Kindererziehung, Einkauf, Kontakte), einsperren, isolieren…

Psychische Gewalt

Dazu gehören u.a.:

z.B. durch verbale Gewalt (anschreien, beleidigen, bloßstellen, beschuldigen, herabwürdigen, ängstigen), klein machen, Selbstvertrauen untergraben, für verrückt erklären, beschimpfen, demütigen, den Verstand anzweifeln, Schuldgefühle einimpfen, drohen (mit Konsequenzen, Verletzungen, Mord), Kinder als Druckmittel einzusetzen, Haustiere quälen oder töten, mit Suizid drohen, mit Verlassen drohen , bei Ämtern anzuzeigen oder psychologischen Ambulanzen/Ärzten Termine zu machen, zu illegalen Handlungen zwingen, Einschüchterung (mit Blicken, Handlungen oder Gesten Angst machen, Gegenstände zerstören, Zerstörung des Eigentums, Zurschaustellung von Waffen), Misshandlungen verharmlosen oder abstreiten, anderen die Schuld für die Gewaltanwendung geben…

Digitale Gewalt

Dazu gehören u.a.:

Ständig anrufen und überprüfen, Anrufe und Nachrichten auf dem Handy kontrollieren und/oder manipulieren, Handy und Wohnräume digital überwachen (mit Apps, versteckten Mikrofonen, Kameras), über soziale Medien beleidigen…

Körperliche Gewalt

Dazu gehören u.a.:

Schlagen, stoßen, treten, würgen, festhalten, fesseln, verbrühen, verbrennen, Verletzungen zufügen, mit Dingen werfen, Essen entziehen, Alkohol oder Drogen einflößen, Körperliche Gewalt, die tödlich enden kann (Angriffe gegen den Hals, Angriffe mit Waffen und anderen Gegenständen), beabsichtigter Mord aus persönlichen, traditionellen, kulturellen oder religiösen Gründen…

Folgen häuslicher Gewalt

Die Folgen häuslicher Gewalt sind sowohl akut als auch langfristig, und sie sind körperlicher und psychischer Natur. Neben den unmittelbaren physischen Verletzungen sind Opfer häuslicher Gewalt langfristig traumatisiert. Bei Frauen, die durch die erfahrene Gewalt seelisch schwer belastet sind, leiden insbesondere die zwischenmenschlichen Beziehungen. Dies hat psychosoziale Folgen, die sich häufig in sozialem Rückzug, dem Aufrechterhalten einer Fassade nach außen hin sowie in Kontaktabbrüchen gegenüber Verwandten und Freunden äußern. Daneben leidet die Berufstätigkeit. Aufgrund der erhöhten psychischen Belastung kann es sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes kommen.

Eine der fatalsten Konsequenzen häuslicher Gewalt ist die Tatsache, dass sie „vererbt“ werden kann. Kinder aus gewalttätigen Beziehungen tragen ein signifikant hohes Risiko im Erwachsenenleben selbst Opfer oder Täter*in zu werden.

Jährlich flüchten rund 40 000 Frauen und Kinder in eines der cirka 360 Frauenhäuser oder in Frauenschutzwohnungen bundesweit, deren Finanzierung bis heute nicht gesichert ist. Kosten entstehen ebenfalls durch Polizeieinsätze und Gerichtsverfahren, aber auch Arbeitsausfälle, ärztliche Behandlungen und psychologische Betreuungen. Die Zahlen zeigen, dass häusliche Gewalt keine Privatangelegenheit ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem.

Weitere Folgen von häuslicher Gewalt
(Übernommen von Schweikert 2000: 54 – 60, ergänzt und aktualisiert FBST Neuss 2022)

Körperliche Folgeschäden häuslicher Gewalt

Leider werden Betroffenen von häuslicher Gewalt oftmals durch den Partner oder die Partnerin umgebracht. Diejenigen, die die Misshandlungen überleben, müssen mit einigen oder mehreren der folgenden Beeinträchtigungen leben: Knochenbrüche, Schädigung innerer Organe, Hirnschädigungen auf Grund von Schlägen auf den Kopf, schlecht verheilte Narben am ganzen Körper, Entstellungen im Gesicht, verminderte Seh- und Hörfähigkeit, Unterleibsverletzungen durch Tritte und Schläge oder erzwungene Abtreibungen. Vergewaltigungen bewirken anale und vaginale Verletzungen und Blutungen, Blasenentzündungen, Geschlechtskrankheiten, Unfruchtbarkeit und Fehlgeburten.

Außerdem kommt es häufiger zu Krankheiten mit psychosomatischen Aspekten: Magengeschwüre, Thrombosen, Herzschmerzen, ständige Kopfschmerzen, Kreislaufstörungen etc.

Psychische Folgeschäden häuslicher Gewalt

Dauert die Misshandlung über einen längeren Zeitraum an und fehlt gleichzeitig soziale Unterstützung, verliert die Betroffene den Glauben in die eigene Sicherheit und Unverletzlichkeit. Die Folge: Rückzugstendenzen, Veränderungen des Wertesystems, Wahrnehmungsstörungen bis hin zu schweren psychischen Störungen und Erkrankungen wie chronische Suizidgedanken und selbstschädigendes/selbstverletzendes Verhalten, Persönlichkeits- und Beziehungsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Borderline und dissoziative Identitätsstörungen.

Geringes oder völlig fehlendes Selbstvertrauen, Passivität und Ambivalenz bei Entscheidungen sind schwerwiegende Folgen von häuslicher Gewalt, die sich stark auf das Leben der Frauen auswirken. Gerade diese Folgen werden im öffentlichen Bewusstsein meist mit den Ursachen verwechselt. So wird immer wieder angenommen, dass misshandelte Frauen nichts zur Veränderung ihrer Situation beitragen wollen, oder dass Frauen misshandelt werden, weil sie ambivalent oder passiv sind.

Das Verhalten Betroffener kann auch denselben psychischen Mechanismen folgen, die bei Geiselopfern zu finden sind, das heißt: Sie passen sich dem Täter an, um zu überleben (Stockholm-Syndrom). Dadurch wird die Bindung an den Täter so stark, dass häufig dessen Perspektive vom Opfer übernommen wird, wodurch teilweise die für Außenstehende unerklärliche Koalition mit dem Täter entsteht.

Folgende Symptome können verstärkt auftreten wie Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen, erhöhte Ängste und Angstzustände, Schlafstörungen, Misstrauen, Schuld- und Schamgefühle, vermindertes Selbstwertgefühl, Niedergeschlagenheit bis zur Depression, Verzweiflung), auch Suchterkrankungen und erhöhte Einnahme von Psychopharmaka, Abhängigkeit von Drogen und Medikamenten, Todeswünsche, Selbstmordgedanken, Selbstverletzung, Essstörungen, Suizid(-versuche) uvm.

Ökonomische Gewalt

Von häuslicher Gewalt Betroffenen fehlen häufiger am Arbeitsplatz (aufgrund von Krankheit), lassen in der Arbeitsleistung nach, sind weniger belastbar und verlieren deshalb nicht selten ihren Arbeitsplatz. Die Auswirkungen körperlicher oder seelischer Verletzungen können so gravierend sein, dass die betroffenen Frauen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr erwerbsfähig sind. Manche Frauen können infolge der Verletzungen nicht mehr lange sitzen oder stehen, oder Ängste wie die vor Menschenansammlungen schränken die Arbeitsmöglichkeiten ein.

Die Kosten für Wirtschaft und Staat sind enorm, und sie steigen, wenn man langfristige Kosten mit berücksichtigt. Die Gewinnverluste durch niedrige Produktivität/Arbeitsausfälle, und die Kosten für ärztliche Behandlung, Betreuung durch soziale Dienste und therapeutische Begleitung sind eine Seite. Langfristig generiert häusliche Gewalt häufig mehrere Generationen von Gewaltbeziehungen, in denen sich die Kosten wieder reproduzieren: Kinder, die auf Grund der zu Hause erlebten Gewalt Lern- und Persönlichkeitsstörungen entwickeln, schließen die Schule oft schlecht oder gar nicht ab und haben in Folge dessen auch Schwierigkeiten einer Erwerbstätigkeit nachzugehen?

Soziale und materielle Folgen

Es sind meist die Frauen, die die sozialen und monetären Konsequenzen häuslicher Gewalt tragen. Sie leiden nicht nur unter sozialer Isolation, sondern müssen ihre Wohnung und die gewohnte Umgebung verlassen, wenn sie in ein Frauenhaus fliehen. Sie verzichten auf gemeinsames oder sogar ihr eigenes Eigentum, um in Ruhe gelassen zu werden. Täter zerstören Gegenstände, die der Partnerin gehören, und ersetzen sie nicht. Viele Frauen verzichten aus Angst vor weiteren Angriffen auf Unterhalts-, Vermögensausgleichs- oder Schadensersatzzahlungen.

In der Regel besteht kein tragfähiges soziales Netz zur Unterstützung der Frau. In Folge dessen werden ihre Kontakte unterbunden, gestört oder unterliegen der Kontrolle durch den Täter. Weil Freund*innen, die sich mit ihr solidarisieren, selbst Opfer von Attacken des Aggressors werden, sind viele freundschaftliche Beziehungen nicht von Dauer. Manchmal hat das „Öffentlichmachen“ der Misshandlungen negative soziale Konsequenzen für die Frau. Auch eigene Freund*innen und Verwandte wenden sich von ihr ab.

Auswirkungen auf die Kinder

Kinder sind immer das schwächste Glied in der Familie und Opfer häuslicher Gewalt, selbst, wenn sie „nur“ Zeugen der Misshandlungen werden. Die meisten Studien belegen aber, dass sich häusliche Gewalt in Familien sehr selten nur auf die Partner*in beschränkt.

Kinder werden durch häusliche Gewalt schwersttraumatisiert, darüber hinaus erlernen sie destruktive und negative Verhaltens- und Geschlechterrollenmuster. Oft fühlen sie sich mit verantwortlich, schuldig, hilflos, allein gelassen, ausgeliefert, in vielen Fällen versuchen sie einzugreifen und werden dabei selbst verletzt.

Je nach Alter zeigen Kinder verschiedene unspezifische Symptome. Sie können sehr unterschiedlich auf die Traumatisierung reagieren. Einige der verbreiteten Folgen sind: Angstzustände und Depressionen, Schlafstörungen, Flashbacks und Albträume, psychosomatische Beschwerden, Schwierigkeiten in der Schule, Stimmungsschwankungen, Aggressivität, niedriges Selbstwertgefühl, Alkohol- und Drogenkonsum, Selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen etc.

Bekämpfung von häuslicher Gewalt – ein gesellschaftlicher Auftrag!

Eine Studie des Bundesfamilienministeriums geht davon aus, dass jede vierte Frau, die in Deutschland lebt, selbst schon einmal Opfer von Gewalt geworden ist und dies trifft auch immer deren Kinder, die in der Folge Aggressivität, Ängstlichkeit und nicht selten Schwierigkeiten in der Schule erleben. Häusliche Gewalt ist mitten in der Gesellschaft und deshalb muss immer wieder daran gearbeitet werden, Gewalt in jeglicher Form zu verhindern.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.

Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen.

Neben unserer Angebote der Beratung und Information arbeiten wir an Präventionsmaßnahmen wie -konzepten zum Thema häusliche Gewalt und bieten für Schulen, Kindergärten oder andere Interessierte eine große Palette an Vorträgen, Workshops und Veranstaltungen.

Sind Sie von häuslicher Gewalt betroffen? Kennen Sie jemanden, der von Gewalt betroffen ist? Haben Sie Interesse an einem fachlichen Austausch zu häuslicher Gewalt?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.